Landespflegegeld
des Freistaates Bayern nach dem Landespflegegeldgesetz
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern an pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis bieten zu können. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr Infos