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Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Sie beziehen Pflegegeld? Dann müssen Sie je nach Pflegegrad viertel - oder halbjährlich den Beratungsbesuch nach
§ 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen , da Ihnen sonst erhebliche Nachteile entstehen können.
Bei Pflegegrad 1 können Sie den Besuch halbjährlich in Anspruch nehmen .
Ab Pflegegrad 2 und 3 müssen Sie den Besuch halbjährlich in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 müssen Sie die Besuche vierteljährlich wahrnehmen .
Die Folgen einer verspäteten oder nicht in Anspruch genommenen Beratung kann bis zur Aufhebung des Pflegegeldes führen.

Bei beziehen von Pflegesachleistungen steht es Ihnen frei die Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten für die Beratung werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Terminvereinbarung unter der oben genannten Nummer oder hinterlassen Sie mir eine Nachricht, ich melde mich umgehend bei Ihnen.
Quelle:My / lisaf                                                                                                                         Quelle:My / Yuri                                                                                                                                             Quelle:My / annedehaas
Wozu der Beratungseinsatz?

Der Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3 SGB XI dient zur Qualitätssicherung im häuslichen Bereich und zur Hilfestellung bei auftretenden pflegerelevanten Problemen.
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